Ein offenes und ehrliches Gespräch mit uns, ist Ihr Vorteil.

 

Nicht zuletzt durch den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen seit 2004, bedeutet der Tod eines Menschen des öfteren eine finanzielle Herausforderung für die Hinterbliebenen.

 

In welcher wirtschaftlichen Situation sich Angehörige auch gerade befinden mögen, gemeinsam bemühen wir uns um eine optimale Lösung für den Einzelnen.

 

Hat ein Bestattungspflichtiger nur wenige finanzielle Mittel zur Verfügung und ist auf Sozialleistungen angewiesen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt am Sterbeort einen Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe zu stellen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann diese Zahlung die nur unbedingt notwendigen Bestattungs-leistungen abdecken.

 

Dabei dürfen Betroffene unbesorgt sein, denn auch eine einfache und schlichte Bestattung kann pietät- und würdevoll abgehalten werden.

 

Können Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen werden und Rechnungskosten als Einmalzahlung  nicht erbracht werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Finanzierung.

Ratenzahlungen sehen wir jedoch als letzten Ausweg, da diese oft eine monatliche zusätzliche Belastung darstellen. Unser Partner für Finanzierung ist die

 

 

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