In Anerkennung ihrer Veratwortung gegenüber Auftraggeber und Öffentlichkeit und in der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zu ihrem Bestatterverband legen die
Inhaber des Markenzeichens ihrer Berufsausübung folgende Verpflichtungen zugrunde:
- Die Würde der Verstorbenen zu achten und die Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren.
- Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten.
- Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen.
- Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren.
- Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsche noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren.
- Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit zu bieten und - im Bewußtsein dieser Verantwortung - die eingegangenen Verpflichtungen
im Sinne der Vorsogenden zu erfüllen.
- Die Öffentlichkeit über Bestattungsdienstleistungen und Betsattungskosten transparent und eindeutig zu informieren.
- Sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und damit die fachliche Qualifikation zu verbessern.