Qualitätssicherung im Bestattungsgewerbe
Markenzeichen der
Bestatter
In Anerkennung ihrer Veratwortung gegenüber Auftraggeber, Öffentlichkeit und in der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zu ihrem
Bestatterverband, legen die Inhaber des Markenzeichens ihrer Berufsausübung folgende Verpflichtungen zugrunde:
- Die Würde der Verstorbenen zu achten sowie die Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren.
- Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten.
- Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen.
- Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren.
- Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsche noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren.
- Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit zu bieten und - im Bewusstsein dieser Verantwortung - die eingegangenen
Verpflichtungen im Sinne der Vorsogenden zu erfüllen.
- Die Öffentlichkeit über Bestattungsdienstleistungen und Betsattungskosten transparent und eindeutig zu informieren.
- Sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und damit die fachliche Qualifikation zu verbessern.
Verpflichtend für jeden Markenzeichenträger ist es, gemäß der Kollektivmarkensatzung zum Markenzeichen der Bestatter, eine Zertifizierung durchzuführen und
auch nachzuweisen. Diese Zertififzierung meint die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von festgelegten Anforderungen. Nach dem Zertifizierungsprogramm des BDB „Fachunternehmen für
Bestattungsdienstleistungen nach DIN EN 15017“ ist eine überwiegende Anzahl von Bestattungsunternehmen zertifiziert.