Was ist zu tun wenn...
... der Sterbefall im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz eintritt?
Die Benachrichtigung des Arztes erfolgt durch das geschulte Fachpersonal vor Ort. Um die ersten Schritte der Bestattung einzuleiten, genügt ein Anruf in unserem Hause, bei dem Ihnen alles Weitere erklärt wird.
...der Sterbefall zu Hause eintritt?
Informieren Sie bitte den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie dessen Vertretung oder den ärtzlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Der zugezogene Arzt stellt im Rahmen der Leichenschau den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus.
... eine natürliche Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann.
In diesem Fall verständigt der Arzt die Kriminalpolizei. Sie können sich dennoch in Ruhe an uns wenden.
Ablauf
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, können Sie die Überführung des Verstorbenen durch uns veranlassen.
Wichtiger Hinweis!
Sollte eine Überführung vom Sterbeort bereits durch Dritte, wie zum Beispiel der Polizei, veranlasst worden sein, so steht Ihnen grundsätzlich die Wahl des Bestattungshauses, welches mit der Bestattung beauftragt werden soll, frei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich:
Bei Ledigen:
Bei Verheirateten:
Bei Geschiedenen:
Bei Verwitweten:
Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Dokumente, dass wir Ausweis, Personenstandsurkunden im Original benötigen.
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