Im Trauerfall

Was ist zu tun wenn...

 

... der Sterbefall im Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz eintritt?

 

Die Benachrichtigung des Arztes erfolgt durch das geschulte Fachpersonal vor Ort. Um die ersten Schritte der Bestattung einzuleiten, genügt ein Anruf in unserem Hause, bei dem Ihnen alles Weitere erklärt wird.

 

...der Sterbefall zu Hause eintritt?

 

Informieren Sie bitte den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie dessen Vertretung oder den ärtzlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Der zugezogene Arzt stellt im Rahmen der Leichenschau den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus.

 

... eine natürliche Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann.

 

In diesem Fall verständigt der Arzt die Kriminalpolizei. Sie können sich dennoch in Ruhe an uns wenden. 

 

Die Überführung

Ablauf

 

Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, können Sie die Überführung des Verstorbenen durch uns veranlassen.

 

Wichtiger Hinweis!

 Sollte eine Überführung vom Sterbeort bereits durch Dritte, wie zum Beispiel der Polizei, veranlasst worden sein, so steht Ihnen grundsätzlich die Wahl des Bestattungshauses, welches mit der Bestattung beauftragt werden soll, frei.

 

Formalitäten

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Grundsätzlich:

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis / Reisepass / Meldebescheinigung der verstorbenen Person
  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Letzte Rentenversicherungsnummern / -bescheide ( Alters-/ Witwen-/ EU-Rente)
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolicen

Bei Ledigen:

  • Geburtsurkunde

 

Bei Verheirateten:

  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch

Bei Geschiedenen:

  • Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk / Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Bei Verwitweten:

  • Sterbeurkunde des Ehepartners / Heiratsurkunde mit Sterbevermerk

 

Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Dokumente, dass wir Ausweis, Personenstandsurkunden im Original benötigen.

 

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gern auch deren Neubeschaffung.
 

 

Druckversion | Sitemap
©Bestattungshaus Schuster-Griete Inhaber Marco Klöber e.Kfm. / Neumarkt 7 / 01877 Bischofswerda

Anrufen

E-Mail